Justiz, Kultur

Die Schweiz und die Stadt Bern haben abgestimmt: Ja zur Einführung von biometrischen Pässen und dem Ausbau der zentralen Datenbank und Ja zur Künstlerinitiative Pro PROGR. Während ich auf den Biometriezwang gerne verzichtet hätte, freut mich das Resultat der Stadtberner Abstimmung sehr.

Trotzdem gilt es natürlich beide Entscheide zu akzeptieren und die jeweiligen Gewinner beim Wort zu nehmen. Denn beide haben im Vorfeld der Abstimmung weitreichende Versprechungen gemacht.

Die Befürworter der Biometrie-Vorlage dahingehend, dass die zentrale Datenbank nicht für Überwachungs- oder Fahndungszwecke gebraucht wird:

Für eine Überwachung sind diese Daten nicht nur ungeeignet, sondern es wäre gesetzlich auch verboten, sie zu solchen Zwecken zu nutzen. Die Verwendung zu Fahndungszwecken ist ebenfalls verboten. (Zitat von der Homepage des Pro-Komitees)

Leider hat FDP-Nationalrätin Doris Fiala bereits vor der Abstimmung bestätigt, dass dieses Versprechen zumindest für Teile der Befürworter nicht zählt. Es gilt daher wachsam zu bleiben und wenn nötig ein weiteres Referendum zu ergreifen - nämlich dann, wenn die Datenbank für Überwachungs- oder Fahndungszwecke geöffnet werden soll.

Auch die Befürworter von Pro PROGR haben versichert, dass das Gebäude unabhängig von städtischen Subventionen saniert und betrieben werden kann. Auch dieses Versprechen gilt es nun zu erfüllen. Als regelmässiger Besucher freue ich mich aber darüber, dass der Progr und die Turnhalle bleiben wie sie sind und die Stadt Bern nicht einen ihrer attraktivsten und lebendigsten Orte verliert!

Justiz

Schon eine Woche vor der Abstimmung über die Vorlage zur Einführung des biometrischen Passes, beweisen die Befürworter, dass die Bedenken der Gegnerschaft gerechtfertigt sind. Stets wurde vom Pro-Komitee versichert, dass die zentrale Datenbank mit den biometrischen Daten aller Schweizer Bürgerinnen und Bürger nur zur Ausweiserstellung und zur Ausweiskontrolle verwendet würden. Dies mag zwar derzeit noch zutreffen, doch bei einem Ja werden schon bald Bestrebungen erfolgen, die Datenbank auch zu Fahndungszwecken zu brauchen. Und dies skandalöserweise von Teilen der gleichen Seite, welche heute im Pro-Komitee das Gegenteil erzählt.

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Doris Fiala (FDP) und Maximilian Reimann (SVP) - beide Mitglieder des offiziellen Pro-Komitees “Ja zur Reisefreiheit” - geben schon jetzt bekannt, dass die Pass-Datenbank künftig für Fahndungen genutzt werden soll (Fiala) oder dass sie dies zumindest in Erwägung ziehen (Reimann). Diese neuerlichen Aussagen von Frau Fiala und der intensive Kampf der FDP für diese Vorlage generell, kommen sowieso einem Verrat an sämtlichen liberalen Grundwerten gleich.

Sagen wir am 17. Mai Nein! Es bleibt anschliessend genügend Zeit, eine entschärfte Vorlage auszuarbeiten, welche sowohl Schengen-konform ist, wie auch für künftige Reisen in die USA ausreicht. Weder das Schengener Abkommen, noch die US-Behörden fordern eine zentrale Datenbank oder biometrische Identitätskarten, welche der Bundesrat bei der aktuellen Vorlage jederzeit eigenmächtig einführen könnte.

Justiz

Durch meinen Blog-Eintrag zur Ausbürgerungsinitiative der SVP, habe ich die Möglichkeit erhalten, einen Gastkommentar zu diesem Thema zu verfassen. Dabei nahm ich die Contra-Position ein, während Initiant Hans Fehr die Befürworter vertrat. Veröffentlicht wurde der Artikel in den Wochenmagazinen Sonntag und Leben und Glauben .

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Es freut mich ausserordentlich, dass ich schon nach 3 Monaten Bloggen diese Möglichkeit erhielt.

Hier der Link zum ganzen Artikel: Gastkommentar Ausbürgerungen

Justiz

Die staatspolitische Kommission des Nationalrates hat sich heute für eine parlamentarische Initiative der SVP ausgesprochen, welche es ermöglichen soll, kriminell gewordenen “Eingebürgerten” den Schweizer Pass wieder zu entziehen.

Vordergründig versprechen sich die Befürworter dadurch eine präventive Wirkung, in Wirklichkeit geht es aber darum, unerwünschte Schweizer wieder loszuwerden.

Man darf gerne darüber diskutieren, wie und wen man einbürgern will. Ebenfalls ist es absolut vertretbar, gewisse Delikte härter zu bestrafen. Eine Unterscheidung in Schweizer und “Neuschweizer” (Zitat in der Begründung der parlamentarischen Initiative) ist aber unhaltbar. Für die Opfer eines Verbrechens spielt ein allfälliger zweiter Pass eine eher untergeordnete Rolle, zudem widerspricht die Initiative in meinen Augen Art. 8 der Bundesverfassung, welcher garantiert, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und niemand aufgrund seiner Herkunft diskriminiert werden darf.

Es ist schizophren Valon Behrami und Gelson Fernandes als Vorzeigeschweizer zu feiern und gleichzeitig bei kriminellen Eingebürgerten von “Neuschweizern” oder - geht es nach dem Willen der staatspolitischen Kommission des Nationalrates - bald wieder von Ausländern zu sprechen.