Allgemein, Kirche und Staat

Anlässlich des schrecklichen Erdbebens in Haiti meinte Pfarrer Bruno Bader im Wort zum Sonntag auf SF doch tatsächlich: “Helfen wir doch zu klagen und führen wir, zum Beispiel morgen in unseren Kirchen, Gott die Verzweiflung und die Not vor Augen. So fangen auch wir an, uns zu bewegen, um dort zu helfen, wo wir können.” (Übersetzt aus dem Schweizerdeutschen, Link zur ganzen Sendung)

Diese Botschaft hat mich auch bewegt - nämlich zu meiner Kreditkarte und auf die Homepage von Médecins Sans Frontières. Von dort aus habe ich soeben einen Betrag für die humanitäre Nothilfe überwiesen. Diese bescheidene Spende nützt den Betroffenen sicher mehr, als wenn ich meine “Verzweiflung und die Not” morgen dem “Gott” vor Augen führe, welcher - wenn es ihn denn geben sollte - angeblich ja so allmächtig ist, dass er dieses Erdbeben auch hätte verhindern können.

Bruno Bader ist übrigens Pfarrer von Saanen-Gstaad im Berner Oberland und wird daher über das ordentliche Budget des Kantons mit Steuergeldern entlöhnt. Ein Beispiel mehr, warum es dringend nötig ist, Staat und Kirche im Kanton Bern endlich zu trennen!

Kirche und Staat, Wirtschaft / Finanzen

Wenn ich in einer Diskussion die ungenügende Trennung von Kirche und Staat kritisiere, wird mir oft entgegnet, diese sei doch de facto bereits umgesetzt und ich soll wegen ein paar “symbolischen Dingen” (wie bspw. der Präambel unserer Bundesverfassung) doch keinen Aufstand machen.

Gerade im Kanton Bern zeigt sich die Verbandelung von Kirche und Staat aber keineswegs nur symbolisch, sondern äusserst konkret. So wird die Beziehung zwischen Kirche und Staat im Kanton Bern als “Partnerschaft” bezeichnet und den Landeskirchen wird ein Vorberatungs- und Antragsrecht in den sie betreffenden kantonalen und interkantonalen Angelegenheiten eingeräumt.

Diese “Partnerschaft” zeigt sich besonders im finanziellen Bereich. Neben der Kirchensteuer, deren Ausgestaltung gerade für juristische Personen sehr unbefriedigend ist, ist vor allem die Finanzierung der Pfarrerslöhne höchst fragwürdig. Diese werden im Kanton Bern nämlich nicht durch die Kirchensteuern beglichen, sondern durch das ordentliche Budget des Kantons. Die Pfarrerschaft im Kanton Bern wird also auch ganz direkt durch Angehörige anderer Religionen und durch konfessionsfreie Menschen bezahlt.

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Voranschlag 2010 und Aufgaben-/Finanzplan 2011–2013 des Kantons Bern, Seite 364

Das “Wirkungsziel”, dass mit dieser Subventionierung erreicht werden soll, ist eine “gerechte Versorgung der ev.-ref. Kirchgemeinden mit genügend ausgebildeten Pfarrerinnen und Pfarrern zur Abdeckung des pfarramtlichen Grundbedarfs”. Es ist absolut nicht begründbar, warum dieser “Grundbedarf” nicht transparent und verursachergerecht über die Kirchensteuern, sondern über das ordentliche Budget des Kantons finanziert wird.

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Kirche und Staat, Wirtschaft / Finanzen

Im Kanton Bern müssen alle juristischen Personen eine Kirchensteuer bezahlen, von welcher wiederum ausschliesslich die Landeskirchen profitieren. Im Gegensatz zu natürlichen Personen haben die Unternehmungen auch nicht die Möglichkeit aus der Kirche auszutreten. Dies obwohl viele Unternehmerinnen und Unternehmer einer anderen Konfession angehören oder konfessionslos sind. Dies ist zum einen ungerecht, zum anderen erhöht es die Steuerbelastung für Unternehmen im Kanton Bern - welche auch ohne Kirchensteuer schon sehr hoch ist - noch zusätzlich.

In der Schweiz herrscht Religionsfreiheit, zudem steht in der Verfassung des Kantons Bern, dass der Austritt aus einer Landeskirche jederzeit durch schriftliche Erklärung möglich sei. Dies müsste bei der heute gültigen Steuerpraxis zwingend auch für juristische Personen gelten.

Es gäbe aber auch einen Reformansatz, welcher dem Solidaritätsgedanken und der Religionsfreiheit Rechnung tragen würde. Denn es steht ja ausser Frage, dass die Landeskirchen viel wertvolle gemeinnützige Arbeit leisten. Dies tun aber auch viele andere Organisationen. Sinnvoll wäre daher allenfalls eine Solidaritätssteuer in gleicher Höhe wie die heutige Kirchensteuer, welche die Unternehmen wahlweise wie heute einer Landeskirche, aber auch einer anderen gemeinnützigen Organisation ihrer Wahl entrichten könnten (bspw. einen Hilfswerk oder einer Umweltschutzorganisation).

Nachtrag: Andreas Kyriacou hat mit seinen im Kommentar geäusserten Bedenken natürlich Recht! Wenn eine Solidaritätssteuer eingeführt werden sollte, müssten die möglichen Empfänger klar definiert werden, was zweifellos schwierig wäre. Sollte dies nicht in befriedigendem Masse möglich sein, wäre eine generelle Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen dem Status Quo ganz klar vorzuziehen!

Bildung, Kirche und Staat, Stadtrat

Im Stadtrat wurde gestern eine Motion behandelt, welche fordert, dass alle gesetzlichen Feiertage an der Volksschule jährlich thematisiert werden müssen. Ziel soll dabei die Vermittlung unserer gesellschaftlichen Grundwerte sein. Eine knappe Mehrheit des Stadtrates hat die Motion überwiesen, obwohl der Gemeinderat zu Recht darauf hingewiesen hat, dass der Lehrplan gar nicht im Kompetenzbereich des Stadtrates liegt und dass die Volksschule zur konfessionellen Neutralität verpflichtet ist. Ob dies bei einer Umsetzung dieser Motion noch gewährleistet wäre, ist zumindest fraglich, sind doch rund 4/5 der gesetzlichen Feiertage christlichen Ursprungs.

Zweifellos vermittelt das Christentum - wenn es richtig ausgelegt wird - Werte, welche unsere Gesellschaft bereichern. Ich würde auch sofort Hand dazu bieten, gesellschaftlichen Werten in der Schule eine grössere Bedeutung zukommen zu lassen. Dies sollte aber in der Form eines verbindlichen Ethik-Unterrichts geschehen, welcher sämtliche Religionen, aber auch Religionskritik umfasst.

Eine derart häufige und einseitige Behandlung der christlichen Werte und Feiertage, wie sie die Motion fordert, birgt  hingegen Gefahren. Während die meisten Lehrerinnen und Lehrer damit zweifellos vernünftig umzugehen wüssten, wäre zu befürchten, dass einzelne Lehrpersonen die Auflage zum missionieren missbrauchen würden. Erst gestern war in der BZ zu lesen, dass immer mehr Mitglieder von evangelikalen Freikirchen an der pädagogischen Hochschule studieren. Die Co-Leiterin eines Nationalfondsprojekt, welches die Vereinbarkeit von Glauben und Lehrtätigkeit untersucht, wurde in diesem Kontext mit den Worten “Für Studierende aus freikirchlichen Milieus scheint es ein Problem zu sein, die Evolutionstheorie zu vermitteln” zitiert.

Wertebildung soll an der Schule Platz haben, dadurch darf aber unter keinen Umständen gefährdet werden, dass im Schulunterricht ein breites Wissen über rationale, wissenschaftliche Erkenntnisse vermittelt wird. Aus diesem Grund haben mein Fraktionskollege Claude Grosjean und ich im Anschluss an den gestrigen Stadtratsentschied ein Postulat eingereicht, in welchem wir den Gemeinderat beauftragen, einen einmaligen Evolutionstag für die Schülerinnen und Schüler der Stadtberner Volksschulen anlässlich des Darwin-Jahrs 2009 zu prüfen.

Kommentar von Bernhard Ott (Der Bund)