Im Kanton Bern müssen alle juristischen Personen eine Kirchensteuer bezahlen, von welcher wiederum ausschliesslich die Landeskirchen profitieren. Im Gegensatz zu natürlichen Personen haben die Unternehmungen auch nicht die Möglichkeit aus der Kirche auszutreten. Dies obwohl viele Unternehmerinnen und Unternehmer einer anderen Konfession angehören oder konfessionslos sind. Dies ist zum einen ungerecht, zum anderen erhöht es die Steuerbelastung für Unternehmen im Kanton Bern - welche auch ohne Kirchensteuer schon sehr hoch ist - noch zusätzlich.

In der Schweiz herrscht Religionsfreiheit, zudem steht in der Verfassung des Kantons Bern, dass der Austritt aus einer Landeskirche jederzeit durch schriftliche Erklärung möglich sei. Dies müsste bei der heute gültigen Steuerpraxis zwingend auch für juristische Personen gelten.

Es gäbe aber auch einen Reformansatz, welcher dem Solidaritätsgedanken und der Religionsfreiheit Rechnung tragen würde. Denn es steht ja ausser Frage, dass die Landeskirchen viel wertvolle gemeinnützige Arbeit leisten. Dies tun aber auch viele andere Organisationen. Sinnvoll wäre daher allenfalls eine Solidaritätssteuer in gleicher Höhe wie die heutige Kirchensteuer, welche die Unternehmen wahlweise wie heute einer Landeskirche, aber auch einer anderen gemeinnützigen Organisation ihrer Wahl entrichten könnten (bspw. einen Hilfswerk oder einer Umweltschutzorganisation).

Nachtrag: Andreas Kyriacou hat mit seinen im Kommentar geäusserten Bedenken natürlich Recht! Wenn eine Solidaritätssteuer eingeführt werden sollte, müssten die möglichen Empfänger klar definiert werden, was zweifellos schwierig wäre. Sollte dies nicht in befriedigendem Masse möglich sein, wäre eine generelle Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen dem Status Quo ganz klar vorzuziehen!