Im Kanton Bern müssen alle juristischen Personen eine Kirchensteuer bezahlen, von welcher wiederum ausschliesslich die Landeskirchen profitieren. Im Gegensatz zu natürlichen Personen haben die Unternehmungen auch nicht die Möglichkeit aus der Kirche auszutreten. Dies obwohl viele Unternehmerinnen und Unternehmer einer anderen Konfession angehören oder konfessionslos sind. Dies ist zum einen ungerecht, zum anderen erhöht es die Steuerbelastung für Unternehmen im Kanton Bern - welche auch ohne Kirchensteuer schon sehr hoch ist - noch zusätzlich.
In der Schweiz herrscht Religionsfreiheit, zudem steht in der Verfassung des Kantons Bern, dass der Austritt aus einer Landeskirche jederzeit durch schriftliche Erklärung möglich sei. Dies müsste bei der heute gültigen Steuerpraxis zwingend auch für juristische Personen gelten.
Es gäbe aber auch einen Reformansatz, welcher dem Solidaritätsgedanken und der Religionsfreiheit Rechnung tragen würde. Denn es steht ja ausser Frage, dass die Landeskirchen viel wertvolle gemeinnützige Arbeit leisten. Dies tun aber auch viele andere Organisationen. Sinnvoll wäre daher allenfalls eine Solidaritätssteuer in gleicher Höhe wie die heutige Kirchensteuer, welche die Unternehmen wahlweise wie heute einer Landeskirche, aber auch einer anderen gemeinnützigen Organisation ihrer Wahl entrichten könnten (bspw. einen Hilfswerk oder einer Umweltschutzorganisation).
Nachtrag: Andreas Kyriacou hat mit seinen im Kommentar geäusserten Bedenken natürlich Recht! Wenn eine Solidaritätssteuer eingeführt werden sollte, müssten die möglichen Empfänger klar definiert werden, was zweifellos schwierig wäre. Sollte dies nicht in befriedigendem Masse möglich sein, wäre eine generelle Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen dem Status Quo ganz klar vorzuziehen!
August 10th, 2009 at 13:09
Kirchensteuern für juristische Personen gehören abgeschafft, ganz klar. Abgaben aber alternativ (aber immer noch zwangsweise) direkt irgendwelchen Organisationen zukommen zu lassen ist aber auch problematisch. Es würden wohl zig dubiose Stiftungen entstehen, wenn eine solche Regelung in Kraft träte.
Island hat’s für natürliche Personen halbwegs hingekriegt: Entweder man zahlt was ans isländische Hochschulwesen (lies: an die Uni Reykjavik) oder an die lutheranische Kirche. Das hat immer noch zwei gravierende Systemfehler: 1. Es gibt weiterhin eine privilegierte Religionsgemeinschaft und 2. Gottlose zahlen übermässig stark ans Hochschulwesen, das ist aber möglicherweise durchaus verursachergerecht
Wenn’s keine reine Streichung der Kirchensteuer sein soll, müsste es wohl dennoch Richtung isländischer Lösung gehen.
(In Zürich hirnen die FreidenkerInnen an Varianten.)
August 10th, 2009 at 23:10
Was willst Du nun? Steuern senken (Kirchensteuer streichen) oder umverteilen (an andere gemeinnützige Organisationen?
Die Kirchensteuern dienen ja grossmehrheitlich gemeinnützigen Aufgaben, die häufig die öffentliche Hand entlasten (Seelsorge, Angebote für Kinder, Jugendliche, Senioren etc.). Auch diese müssen irgendwie finanziert werden. Wie stellst Du Dir das mit geringeren Kirchensteuereinnahmen vor? Leistungen zusammenstreichen? Oder sie per Leistungsauftrag direkt aus den Steuern finanzieren? Oder …?
Ich kann Dein Unbehagen gegenüber des Kirchensteuerzwangs sehr gut nachvollziehen und bin Deinem Vorschlag gegenüber nicht abgeneigt. Mich würden aber die Konsequenzen - zu Ende gedacht - doch auch noch interessieren.
Übrigens: das System mit Steuerprozenten für gemeinnützige Organisationen gibt es auch in Rumänien: Dort kann jeder Steuerzahlen eine Organisation angeben, der dann 2% (wenn ich auf dem letzten Stand bin) seiner Steuern überwiesen werden. Wobei die Gemeinnützigkeit sehr weit gefasst ist. “Mein” lokaler Bergsportclub war jedenfalls dabei… Wie gut es funktioniert und wie häufig es missbraucht wird, kann ich nicht sagen. Aber ein interessanten Ansatz zur Stärkung der Zivilgesellschaft finde ich es allemal.
August 13th, 2009 at 8:15
@Silvia
Die Kirchensteuern dienen ja grossmehrheitlich gemeinnützigen Aufgaben, die häufig die öffentliche Hand entlasten (Seelsorge, Angebote für Kinder, Jugendliche, Senioren etc.). Auch diese müssen irgendwie finanziert werden.
Zumindest im Kanton Zürich stimmt «grossmehrheitlich» definitiv nicht. Grundsätzlich sind dies öffentliche Aufgaben. Wenn der Staat diese outsourcen will, soll dies über öffenliche Ausschreibungen und Leistungsaufträge, nicht über Pauschalabgaben an ein paar privilegierte Organisationen geschehen. Eine dadurch allfällig nötige Erhöhung des Steuersatzes für juristische Personen bei den Staatssteuern würde mit Sicherheit deutlich niedriger ausfallen als die heutigen Zwangsabgaben an die Kirchen.
Es ist ausserdem durchaus problematisch, wenn Hilfsangebote nur in religiöser Verpackung daherkommen. Eine «Verweltlichung» täte auch deswegen Not.