Wenn ich in einer Diskussion die ungenügende Trennung von Kirche und Staat kritisiere, wird mir oft entgegnet, diese sei doch de facto bereits umgesetzt und ich soll wegen ein paar “symbolischen Dingen” (wie bspw. der Präambel unserer Bundesverfassung) doch keinen Aufstand machen.
Gerade im Kanton Bern zeigt sich die Verbandelung von Kirche und Staat aber keineswegs nur symbolisch, sondern äusserst konkret. So wird die Beziehung zwischen Kirche und Staat im Kanton Bern als “Partnerschaft” bezeichnet und den Landeskirchen wird ein Vorberatungs- und Antragsrecht in den sie betreffenden kantonalen und interkantonalen Angelegenheiten eingeräumt.
Diese “Partnerschaft” zeigt sich besonders im finanziellen Bereich. Neben der Kirchensteuer, deren Ausgestaltung gerade für juristische Personen sehr unbefriedigend ist, ist vor allem die Finanzierung der Pfarrerslöhne höchst fragwürdig. Diese werden im Kanton Bern nämlich nicht durch die Kirchensteuern beglichen, sondern durch das ordentliche Budget des Kantons. Die Pfarrerschaft im Kanton Bern wird also auch ganz direkt durch Angehörige anderer Religionen und durch konfessionsfreie Menschen bezahlt.
Voranschlag 2010 und Aufgaben-/Finanzplan 2011–2013 des Kantons Bern, Seite 364
Das “Wirkungsziel”, dass mit dieser Subventionierung erreicht werden soll, ist eine “gerechte Versorgung der ev.-ref. Kirchgemeinden mit genügend ausgebildeten Pfarrerinnen und Pfarrern zur Abdeckung des pfarramtlichen Grundbedarfs”. Es ist absolut nicht begründbar, warum dieser “Grundbedarf” nicht transparent und verursachergerecht über die Kirchensteuern, sondern über das ordentliche Budget des Kantons finanziert wird.
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January 14th, 2010 at 13:57
Guten Tag Herr Köpfli
Besten Dank für diesen ausgezeichneten Artikel.
Viele Leute in der Schweiz denken tatsächlich, wir hätten eine klare Trennung von Kirche und Staat. Was in den meisten Kantonen nicht der Fall ist. Nicht mal in der Bundesverfassung ist die Trennung zwischen Kirche und Staat festgehalten. Dort steht nur, das Verhältnis von Kirche und Staat sei Sache der Kantone.
Neben den Kirchensteuern für juristische Personen und der Finanzierung der Pfarrerslöhne über die Staatskasse kommen noch die Verwaltungskosten für das Steuerwesen auf Stufe Gemeinde und Kanton hinzu. Diese gehen vollständig zu Lasten des Staates. Die Landeskirchen lassen die “Mitgliederbeiträge” ihrer Schäfchen also auf Staatskosten durch Staatsbeamte “eintreiben”.