Das Wirtepatent ist ein alter Zopf!

Es ist unbestritten, dass für Gastronomiebetriebe eine Betriebsbewilligung nötig ist und verschiedene Auflagen gelten müssen, beispielsweise für Hygiene, Konsumenten- und Jugendschutz. Diese Auflagen sollen auch regelmässig kontrolliert werden.

Der gastgewerblichen Fähigkeitsausweis, besser bekannt als Wirtepatent, ist aber ein alter Zopf. Verschiedene Schweizer Kantone haben diese Pflicht deshalb bereits abgeschafft.

Auch im Kanton Bern gelten heute schon diverse Ausnahmen. Restaurants mit bis zu 30 Sitzplätzen (resp. bis zu 60, da innen und aussen getrennt betrachtet werden) sind genauso von der Patentpflicht ausgenommen wie Betriebe die weniger als 100 Tage pro Jahr offen haben. Es ist also schon heute eine Vielzahl von Betrieben im Kanton Bern von der Patentpflicht befreit (vgl. Artikel 19 der Gastgewerbeverordnung).

Es ist nicht bekannt, dass die Qualität der Gastronomiebetriebe in den Kantonen ohne Patentpflicht oder bei den davon befreiten Betrieben in Kanton Bern schlechter wäre, als bei Betrieben mit Patentpflicht. Damit bleibt die Pflicht zum gastgewerblichen Fähigkeitsausweis unter dem Strich eine unnötige Bürokratie, die erst noch zu ungleich langen Spiessen in der Gastrobranche führt. Es ist bspw. nicht erklärbar, warum ein Restaurant ohne Terrasse mit 31 Sitzplätzen im Innern einen Fähigkeitsausweis haben muss, ein fast doppelt so grosses Restaurant mit je 30 Sitzplätzen innen und aussen aber nicht.

Dieser alte Zopf kann also mit gutem Gewissen abgeschnitten werden. Denn auch ohne Patentpflicht brauchen Gastronomiebetriebe in Zukunft eine Betriebsbewilligung und alle Auflagen für Hygiene, Konsumenten- und Jugendschutz gelten weiterhin. Ob diese eingehalten werden, kann nur mittels Kontrollen festgestellt werden, ein – je nach dem vor vielen Jahren gemachter Fähigkeitsausweis – ist hingegen keineswegs eine Garantie für Qualität.

Darüber hinaus sollen die Konsumentinnen und Konsumenten und nicht der Staat über den Erfolg eines Gastromiebetriebs entscheiden. Wenn Konsumentinnen und Konsumenten von einem Restaurant überzeugt sind, gehen sie hin, wenn nicht, lassen sie es bleiben. Egal ob der Wirt nun einen Fähigkeitsausweis hat oder nicht.

5 Gedanken zu „Das Wirtepatent ist ein alter Zopf!

  1. jüerg Rimann Antworten

    Das Wirtepatent wird zwar als ein alter Zopf taxiert hat aber doch ein paar wenige Vorteile. Ich möchte da mal aus dem Blickwinkel von Zürich (ohne Patent) sprechen
    – Die Wirte brauchen die Fahigkeit eine Wirtschaftlichkeitsprüfung erstellen. Zu viele Betriebe gehen vor(!) der Eröffnung oder kurz nach Eröffnung Konkurs. Pensionskasse ade!
    – Sie müssen ein Konzept erarbeiten können um einen Betrieb hygienisch richtig zu führen. Nicht nachher Flicken sondern voraus planen. Etwas was viele Wirte nicht können. Ein guter Koch ist noch nicht zwingend ein guter Manager oder Bauherr
    – Viele Restaurants sind aussen “Hui und innen Pfui” und der Gast merkt es nicht (bis zum Durchfall und Bauchschmerzen) wenn er Gammelfleisch bekommt, oder Schweinefleisch für Kalbssteak serviert bekommt (konkreter Fall bekannt).
    – Nicht zu vergessen, dass einige wenige Wirte illegales Glückspiel betreiben oder einige wenige Drogen handeln. Bei Patentenzug führt dann das Patent jemand anderes weiterführt bis die Sperrung wieder aufgehoben ist. Mindestens da müsste dann das Lokal geschlossen bleiben welches bei Insidern bekannt ist und nicht schnell eine(n) andere(n) Patentinhaber(in).

    Ich würde es aber wüschen, wenn die Ausbildung der Fachleute (Koch Hotelfach-Assistent etc.) so erweitert werden könnte dass diese mit dem Erwerb ihres Berufsabschluss (oder Fachprüfung) gleich auch die Prüfung bestehen.

    Gruss Jürg Rimann (GLP Mitglied)

  2. Schambeck Petra Antworten

    Hallo Herr Knöppfli
    Ich finde es sehr schlecht, dass das Wirtepatent abgeschafft worden ist. Jeder Restaurantbesitzer wurstelt nur etwas herum, zahlt schlechte Löhne und wir haben in der Zwischenzeit fast nur noch Fast-Food-Buden oder eben halt Veganes Essen!!!!! Wenn ich mir die Toiletten in diesen Restaurants so anschaue, frage ich mich, ob die Hygiene wirklich so gewährleistet ist. Auch ist mir vermehrt aufgefallen, dass keine Handschuhe getragen werden von den Mitarbeitern die Fress-Oasen …….
    Da das Restaurant und Wirtesterben ungehindert fortfährt, wäre ich wirklich dafür, dass wir mal wieder eine klassiche Stamm-Beiz-Kultur in den Quartieren der Stadt Zürich einführen MIT Raucherlaubnis; denn die Leute, die in der Volksabstimmung vom 28.9.2008 über ein Rauchverbot in den Restaurants abgestimmt haben, sind heute leider nicht mehr anzutreffen 🙂 in diesem Sinne, Hopp Züri!!!!!

  3. Matthias Bauer Antworten

    Die oben erwähnten Ausnahmen für den Kanton Bern gelten seit 01.01.2019 nicht mehr!
    Der Artikel 19 c mit der Ausnahme für weniger als 30 Sitzplätze wurde gestrichen, ebenfalls Artikel 19 f mit der Ausnahme für Betriebe, die weniger als 100 Tage pro jähr geöffnet sind.
    Die Gastgewerbbeverordnung wurde per 01.01.2019 geändert und der Link führt auf die alte Version.

  4. Matthias Bauer Antworten

    Guten Tag Herr Köpfli

    Hat sich da in der Zwischenzeit noch etwas geändert?

    Freundliche Grüsse
    Matthias Bauer

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.