Bleibt der Kanton Bern im Jahr 1804 stehen?

In kaum einem Kanton ist die Verflechtung von Staat und Kirche so stark wie in Bern. Bis heute sind Pfarrer Staatsangestellte. Rund 70 Millionen Franken fliessen jedes Jahr über den ordentlichen Haushalt an die Kirchen – zusätzlich zu den Kirchensteuern. Auch wer nicht Mitglied einer Landeskirche ist, muss diese also ganz direkt mitfinanzieren. Nun steht die Reform des Kirchengesetzes an – und der Kanton Bern droht im Jahr 1804 stehen zu bleiben.

Auf den ersten Blick scheint die Reform noch ein echter Schritt in die Moderne: Immerhin sollen die Pfarrer neu durch die Kirchen und nicht mehr durch den Kanton angestellt werden. Bei näherem Hinschauen verkommt die Reform aber weitgehend zu einer Alibiübung. Denn unter dem Strich unterstützt der Kanton die Kirchen weiter im selben Umfang wie bisher.

Gleich viel Subventionen über neue Kanäle

Rund die Hälfte der bisherigen Lohnkosten fliessen künftig als A-fonds-perdu-Beiträge an die Landeskirchen. Die andere Hälfte fliesst über sogenannte  Leistungsverträge. Sogenannte deshalb, weil darin weder konkrete Leistungen vereinbart werden, noch eine öffentliche Ausschreibung stattfindet. Entlarvend ist folgender Abschnitt aus dem Vortrag des Regierungsrates: „Die Landeskirchen sind frei, wie sie die Beiträge des Kantons aus der zweiten Säule einsetzen, doch werden sie diese de facto weiterhin für die Pfarrbesoldung verwenden (müssen).“

Begründet werden diese Subventionen mit einem Dekret aus dem Jahr 1804. Dieses zwinge den Kanton faktisch dazu, die Pfarrer auf ewig zu zahlen. Ein Gutachten der Universität Bern – das notabene im Auftrag des Regierungsrates erstellt wurde – kommt allerdings zu folgendem Schluss: „Weder das Dekret vom 7. Mai 1804 noch andere «historische» Akte des Staates bilden eine hinreichende (Vertrauens-) Grundlage, die ein wohlerworbenes Rechts der Kirche auf staatliche Pfarrbesoldung zu begründen vermöchte.“

Es fehlt am politischen Willen

Das Gutachten endet wie folgt: „Die staatliche Pfarrbesoldung im Kanton Bern hat eine lange Geschichte. Eine Geschichte jedoch, die keine gesetzesbeständige Besoldungsordnung zu begründen vermochte. Zumindest in rechtlicher Hinsicht ist eine Neuregelung somit grundsätzlich möglich. Im Vordergrund muss so oder anders die politische und nicht die gerichtliche Lösungssuche stehen; ein salomonischer Richterspruch ist hier jedenfalls von den Gerichten nicht zu erwarten.“

Andere Schweizer Kantone machen es vor

Ich verlange, dass diese politische Lösung endlich gesucht wird. Es kann nicht sein, dass wir weiter im Jahr 1804 stehen bleiben. Mit einem Rückweisungsantrag verlange ich eine neue Vorlage, die sich an der Verfassung des laizistischen Kantons Genf orientiert:

Die Vorlage wird an den Regierungsrat zurückgewiesen, mit der Auflage, eine neue Vorlage mit folgenden Eckwerten auszuarbeiten:

1. Der Kanton Bern ist weltlich. Er verhält sich in religiösen Fragen neutral.

2. Er entlöhnt und unterstützt keine Kultustätigkeiten.

3. Die Behörden unterhalten Beziehungen mit den religiösen Gemeinschaften.

4. Leistungen der Kirchen im gesamtgesellschaftlichen Interesse können über öffentlich ausgeschriebene Leistungsverträge, für die sich auch andere Organisationen bewerben können, vom Kanton entschädigt werden.

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